1. Geltungsbereich
1.1 Die Einkaufsbedingungen der HIL GmbH (nachfolgend „Käufer“ genannt) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Verkäufers gelten nicht, es sei denn, der Käufer hat im Einzelfall ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Verkäufers dessen Lieferung vorbehaltlos bezahlt oder annimmt. Diese Einkaufsbedingungen sind Bestandteil aller Bestellungen des Käufers. Sie gelten auch für Folgeaufträge, ohne dass der Käufer erneut auf diese Bedingungen hinweist.
1.2 Die Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur gegenüber Unternehmern.
2 Angebote – Vertragsunterlagen
2.1 Angebote des Verkäufers sind schriftlich abzugeben. Kostenvoranschläge sind nicht vergütungspflichtig.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Modellen, Mustern und sonstigen Unterlagen, die seitens des Käufers dem Verkäufer zur Erstellung des Angebots bzw. zur Durchführung des Vertrages überlassen wurden, behält sich der Käufer bzw. der jeweilige Rechteinhaber das Eigentums- und Urheberrecht vor. In keinem Fall ist mit der Überlassung an den Verkäufer der Übergang von Eigentumsund/oder Urheberrechten verbunden. 2.3 Der Verkäufer räumt dem Käufer an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Modellen, Mustern und sonstigen Unterlagen des Verkäufers ein unbegrenztes, unwiderrufliches und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten einschließlich des Rechts zur Veränderung ein. Angebote, Entwürfe, Proben und Muster des Verkäufers sind für den Käufer kostenfrei und begründen für den Käufer keine Verbindlichkeit. 2.4 Die in Ziff. 2.2 Satz 1 genannten Unterlagen bzw. Gegenstände dürfen Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, der Käufer hätte im Voraus der Weitergabe schriftlich zugestimmt. Die Unterlagen und Gegenstände sind ausschließlich für die Bearbeitung der Bestellung bzw. die Vertragsabwicklung zu verwenden und nach entsprechender Abwicklung unaufgefordert an den Käufer zurückzugeben bzw. unwiederbringlich zu vernichten. Auf schriftliche Anforderung des Käufers hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer die unwiederbringliche Vernichtung der in Ziff. 2.2 Satz 1 genannten Unterlagen schriftlich zu bestätigen; die Bestätigung hat spätestens binnen 10 Tagen nach Übermittlung der Aufforderung zu erfolgen. 2.5 Die in Ziff. 2.2 Satz 1 genannten Unterlagen und Gegenstände sind durch den Verkäufer streng vertraulich zu behandeln. 2.6 Der Verkäufer hat Dritte im Sinne von Ziff. 2.4 auf vertrauliche Behandlung der in Ziff. 2.2 Satz 1 genannten Unterlagen und Gegenstände vor ihrer Weitergabe zu verpflichten, sofern der Käufer einer Weitergabe der Gegenstände und Unterlagen gemäß Ziff. 2.4 schriftlich zugestimmt hat. Bei Weitergabe der in Ziff. 2.2 Satz 1 genannten Unterlagen und Gegenstände an Dritte im Sinne von Ziff. 2.4 hat der Verkäufer den/die Dritte(n) ebenfalls vertraglich zu verpflichten, dass die Unterlagen und/oder Gegenstände ausschließlich für die Bearbeitung der Bestellung bzw. die Vertragsabwicklung verwendet werden und nach Leistungserbringung unaufgefordert an den Verkäufer zurückgegeben bzw. unwiederbringlich vernichtet werden. Der Verkäufer verpflichtet den/die Dritte(n) im Sinne von Ziff. 2.4 zudem darauf, dem Käufer auf dessen schriftliche Aufforderung die unwiederbringliche Vernichtung der in Ziff. 2.2 Satz 1 genannten Unterlagen und/oder Gegenstände schriftlich binnen 10 Tagen nach Übermittlung der Aufforderung zu bestätigen sofern eine Rückgabe der Unterlagen und/oder Gegenstände aus welchen Gründen auch immer nicht erfolgt. 2.7 Die zur Bestellung gehörenden Zeichnungen, Beschreibungen, Datensätze usw. sind für den Verkäufer verbindlich; jedoch hat er sie auf etwaige Unstimmigkeiten zu prüfen und den Verkäufer auf entdeckte oder vermutete Fehler unverzüglich schriftlich hinzuweisen; anderenfalls kann sich der Verkäufer zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr auf diese Unstimmigkeiten bzw. Fehler berufen. Für vom Verkäufer erstellte Zeichnungen, Pläne und Berechnungen bleibt der Verkäufer auch dann alleine verantwortlich, wenn diese vom Käufer genehmigt werden.