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Wichtige Unterlagen für Ihre Orientierung

Hier finden Sie alle zentralen Dokumente, die unsere Zusammenarbeit klar und transparent gestalten. Ob Richtlinien, Vertragsmuster oder Begriffsdefinitionen – diese Unterlagen bieten Ihnen eine zuverlässige Grundlage, um sich mit unseren Standards und Abläufen vertraut zu machen.

1. Geltungsbereich:

1.1    Die Einkaufsbedingungen der HIL GmbH (nachfolgend „Käufer“ genannt) gelten ausschließlich. 
Entgegenstehende oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Verkäufers 
gelten nicht, es sei denn, der Käufer hat im Einzelfall ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 

1.1    Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer in Kenntnis entgegenstehender 
oder von seinen Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Verkäufers dessen Lieferung 
vorbehaltlos bezahlt oder annimmt. Diese Einkaufsbedingungen sind Bestandteil aller Bestellungen des 
Käufers. Sie gelten auch für Folgeaufträge, ohne dass der Käufer erneut auf diese Bedingungen hin-
weist.  

1.2    Die Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur gegenüber Unternehmern.  

2. Angebote – Vertragsunterlagen 

2.1    Angebote des Verkäufers sind schriftlich abzugeben. Kostenvoranschläge sind nicht vergütungs-
pflichtig. 

2.2    An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Modellen, Mustern und sonstigen Unterlagen, die 
seitens des Käufers dem Verkäufer zur Erstellung des Angebots bzw. zur Durchführung des Vertrages 
überlassen wurden, behält sich der Käufer bzw. der jeweilige Rechteinhaber das Eigentums- und Urhe-
berrecht vor. In keinem Fall ist mit der Überlassung an den Verkäufer der Übergang von Eigentums- 
und/oder Urheberrechten verbunden. 

2.3    Der Verkäufer räumt dem Käufer an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Modellen, Mus-
tern und sonstigen Unterlagen des Verkäufers ein unbegrenztes, unwiderrufliches und nicht aus-
schließliches Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten einschließlich des Rechts zur Veränderung ein. An-
gebote, Entwürfe, Proben und Muster des Verkäufers sind für den Käufer kostenfrei und begründen 
für den Käufer keine Verbindlichkeit. 

2.4    Die in Ziff. 2.2 Satz 1 genannten Unterlagen bzw. Gegenstände dürfen Dritten nicht zur Verfü-
gung gestellt werden, es sei denn, der Käufer hätte im Voraus der Weitergabe schriftlich zugestimmt. 
Die Unterlagen und Gegenstände sind ausschließlich für die Bearbeitung der Bestellung bzw. die Ver-
tragsabwicklung zu verwenden und nach entsprechender Abwicklung unaufgefordert an den Käufer zurückzugeben bzw. unwiederbringlich zu vernichten. Auf schriftliche Anforderung des Käufers hat 
der Verkäufer gegenüber dem Käufer die unwiederbringliche Vernichtung der in Ziff. 2.2 Satz 1 genann-
ten Unterlagen schriftlich zu bestätigen; die Bestätigung hat spätestens binnen 10 Tagen nach Über-
mittlung der Aufforderung zu erfolgen.

2.5    Die in Ziff. 2.2 Satz 1 genannten Unterlagen und Gegenstände sind durch den Verkäufer streng 
vertraulich zu behandeln.

2.6    Der Verkäufer hat Dritte im Sinne von Ziff. 2.4 auf vertrauliche Behandlung der in Ziff. 2.2 Satz 1 
genannten Unterlagen und Gegenstände vor ihrer Weitergabe zu verpflichten, sofern der Käufer einer 
Weitergabe der Gegenstände und Unterlagen gemäß Ziff. 2.4 schriftlich zugestimmt hat. Bei Weiter-
gabe der in Ziff. 2.2 Satz 1 genannten Unterlagen und Gegenstände an Dritte im Sinne von Ziff. 2.4 hat 
der Verkäufer den/die Dritte(n) ebenfalls vertraglich zu verpflichten, dass die Unterlagen und/oder 
Gegenstände ausschließlich für die Bearbeitung der Bestellung bzw. die Vertragsabwicklung verwendet 
werden und nach Leistungserbringung unaufgefordert an den Verkäufer zurückgegeben bzw. unwie-
derbringlich vernichtet werden. Der Verkäufer verpflichtet den/die Dritte(n) im Sinne von Ziff. 2.4 zu-
dem darauf, dem Käufer auf dessen schriftliche Aufforderung die unwiederbringliche Vernichtung der 
in Ziff. 2.2 Satz 1 genannten Unterlagen und/oder Gegenstände schriftlich binnen 10 Tagen nach 
Übermittlung der Aufforderung zu bestätigen sofern eine Rückgabe der Unterlagen und/oder Ge-
genstände aus welchen Gründen auch immer nicht erfolgt.

2.7    Die zur Bestellung gehörenden Zeichnungen, Beschreibungen, Datensätze usw. sind für den Ver-
käufer verbindlich; jedoch hat er sie auf etwaige Unstimmigkeiten zu prüfen und den Käufer auf ent-
deckte oder vermutete Fehler unverzüglich schriftlich hinzuweisen; anderenfalls kann sich der Verkäu-
fer zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr auf diese Unstimmigkeiten bzw. Fehler berufen. Für 
vom Verkäufer erstellte Zeichnungen, Pläne und Berechnungen bleibt der Verkäufer auch dann alleine 
verantwortlich, wenn diese vom Käufer genehmigt werden.

3. Bestellungen des Käufers 

3.1    Wird eine Bestellung, die rechtlich als Angebot des Käufers zu werten ist, nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich durch den Verkäufer bestätigt, so ist der Käufer berechtigt, die Bestellung zu 
widerrufen. Aus dem Widerruf erwachsen dem Verkäufer keinerlei Ansprüche. Für die Rechtzeitigkeit 
des Widerrufs genügt es, wenn dieser vor Zugang der Bestätigung abgesandt worden ist (Poststem-
pel). 

3.2    Weicht die Bestätigung des Verkäufers von der Bestellung ab, ist der Käufer darauf ausdrücklich 
hinzuweisen. Ein Vertrag kommt in diesem Falle erst mit der schriftlichen Zustimmung des Käufers zu 
den Abweichungen zustande. Das Schweigen des Käufers auf eine von der Bestellung abweichende 
Bestätigung gilt als Ablehnung.

3.3    Bestellungen sind für den Käufer nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Käufer getätigt 
oder bestätigt werden. Dieses gilt auch für Ergänzungen oder Änderungen. Bei Lieferungen, die nicht 
aufgrund ordnungsgemäßer schriftlicher Bestellung erfolgen, kann der Käufer die Annahme und Zahlung 
verweigern. Im Wege der Datenverarbeitung hergestellte Ausdrucke bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit 
keiner eigenhändigen Namensunterschrift. Falls Unklarheiten in der Bestellung sein sollten, müssen 
diese durch schriftliche Rückfrage des Verkäufers geklärt werden.  

3.4    Bestellungen des Käufers erfolgen unter ausdrücklichem Ausschluss von Teilzahlungen, in wel-
cher Form auch immer, wie z. B. Anzahlungen oder Abschlagszahlungen auf den bestellten Kaufgegen-
stand. Abweichungen hiervon sind ausschließlich auf Basis einer gesonderten schriftlichen Vereinba-
rung möglich.

4. Preise - Zahlungsbedingungen 

4.1    Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus“ ein-
schließlich Verpackung ein (Incoterms 2020, „DAP Käuferwerk“).

4.2    Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. 

4.3    Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Versand der Liefergegenstände als Elektroni-
sche Rechnungen mit allen rechnungsbegründenden Unterlagen z.B. Leistungs- und Freigabebe-
scheinigung, Übergabebeleg etc. über die Plattform der Bundesdruckerei OZG-RE einzureichen.

4.4    Die Zahlung erfolgt erst nach Erhalt der vollständigen Rechnung inkl. aller rechnungsbegrün-
denden Unterlagen sowie der Prüfung und Freigabe dieser Rechnung durch den jeweiligen Fachbereich 
der HIL GmbH innerhalb von 30 Tagen netto. 

4.5    Der Käufer behält sich jedoch vor, die Zahlung vor Ablauf von 30 Tagen zu tätigen und damit ein 
evtl. vom Verkäufer eingeräumtes Skonto in Anspruch zu nehmen.

4.6    Eine Abtretung der Rechnungsforderungen an Dritte ist nicht statthaft. 

4.7    Preisänderungen aufgrund von nachträglich eingetretenen Kostenerhöhungen sind, unabhängig 
vom Grund, ausgeschlossen. 

4.8    Die in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise. Hierin sind auch die Kosten für kopierfä-
hige Bedienungs-, Wartungs- und Lagerungsvorschriften sowie Ersatzteillisten und sonstige schrift-
liche, bildliche und elektronische Unterlagen über die Liefergegenstände, die für Gebrauch, Erhaltung, 
Instandhaltung und Katalogisierung der Leistungs-/Liefergegenstände nötig sind, eingeschlossen. 

4.9    Sollten Preise ausnahmsweise ab Werk, ab Lager des Verkäufers oder eines Dritten vereinbart 
sein, so gehen alle bis zur Übergabe an das Transportunternehmen entstehenden Kosten einschließ-
lich Beladen zu Lasten des Verkäufers. 

4.10    Die Bezahlung der Ware stellt keine Anerkennung von deren Vertragsgemäßheit dar.  

4.11    Bei gegenseitiger Geschäftsverbindung ist der Käufer berechtigt, mit Gegenforderungen, gleich 
welcher Art, aufzurechnen. Die Aufrechnung durch den Verkäufer ist nur mit unstreitigen oder gericht-
lich festgestellten Forderungen zulässig.

4.12    Auf den Ausschluss von Teilzahlungen gemäß Ziffer 3.4 der Einkaufsbedingungen der HIL GmbH 
wird vorsorglich verwiesen. 

5. Lieferung - Verzug 

5.1    Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine sind bindend. Für die Rechtzeitigkeit kommt es 
auf den Eingang der Ware am vertraglich vereinbarten Liefer- bzw. Bestimmungsort an. 

5.2    Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn 
Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass ein vereinbarter Liefer-
termin nicht eingehalten werden kann. Verletzt der Verkäufer diese Mitteilungspflicht, so haftet er auch 
für solche Lieferverzögerungen, die er nicht zu vertreten hat. Eine Anerkennung eines neuen, vom 
Verkäufer genannten Liefertermins ist durch ein Schweigen auf diese Mitteilung nicht gegeben. 

5.3    Der Käufer ist berechtigt, auf Kosten des Verkäufers Maßnahmen zu ergreifen, um einen Lie-
ferverzug abzuwenden.

5.4    Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist der 
Käufer berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leis-
tung zu verlangen. Verlangt der Käufer Schadensersatz, steht dem Verkäufer das Recht zu, dem Käufer 
nachzuweisen, dass der Verkäufer die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat. 

5.5    Die vorgenannten Rechte werden nicht dadurch ausgeschlossen, dass früher verspätete Lie-
ferungen und Leistungen vom Käufer vorbehaltlos angenommen wurden.

5.6    Ist der Käufer an der Annahme der Lieferung infolge höherer Gewalt oder von Umständen gehin-
dert, die der Käufer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstö-
rungen und andere Umstände, welche eine Verringerung oder einen temporären Entfall des Bedarfs 
zur Folge haben), kann der Käufer die Auslieferung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen, ohne dass 
dem Verkäufer hieraus Ansprüche gegenüber dem Käufer erwachsen.  

5.7    Annahmeverzug setzt voraus, dass der Verkäufer den Käufer schriftlich unter Setzung einer Frist 
von mindestens zwei Wochen zur Annahme der Ware auffordert. Annahmeverzug ist aber ausge-
schlossen, wenn der Käufer die Annahme der Ware ablehnen durfte.  

5.8    Sicherheitsmängel berechtigen den Käufer immer zur Annahmeverweigerung. Die dem Verkäufer 
und dem Käufer entstehenden Mehrkosten für nicht vom Käufer zu vertretenden wiederholt erfor-
derlich werdenden Annahmeversuchen trägt der Verkäufer.

5.9    Sicherheitsmängel liegen vor, wenn der vom Verkäufer gelieferte Kaufgegenstand – alternativ – 
nicht den vereinbarten Spezifikationen, der vereinbarten Beschaffenheit, dem vorgesehenen Verwen-
dungszweck bzw. nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht, wie sie sich aus dem Stand der Tech-
nik ergeben. 

5.10    Teillieferungen sind nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Käufers statt-
haft. 

5.11    Erfolgen (Teil-)Lieferungen vor dem vereinbarten Termin ohne ausdrückliche schriftliche Zustim-
mung des Käufers, so behält sich der Käufer vor, die zu früh gelieferte Ware auf Gefahr und Kosten des 
Verkäufers zurückzusenden oder einzulagern. 

5.12    Eine ohne Zustimmung des Käufers vorzeitig vorgenommene Auslieferung berührt die an die ver-
einbarten Termine angeknüpften Zahlungstermine nicht.

5.13    Jeder Sendung ist ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung beizufügen. Die Lieferscheine 
müssen Angaben über den Inhalt sowie die Käufer-Bestellnummer enthalten.  

6. Rechnungen 

6.1    Rechnungen sind als elektronische Rechnung (X-Rechnung) gemäß den Vorgaben des Käufers, ge-
trennt von der Lieferung, zuzusenden. Diese sind ausschließlich über die Plattform der Bundesdru-
ckerei der OZG-RE zu übermitteln. Eine entsprechende Registrierung ist im Vorfeld erforderlich. 
Den Leitfaden der HIL GmbH hierzu haben wir als Anhang beigefügt.

6.2    Für die Abrechnung sind nur die von dem Käufer ermittelten Maße, Gewichte und Stückzahlen 
maßgebend.

6.3    Rechnungen können vom Käufer nur bearbeitet werden, wenn diese – entsprechend den Vorga-
ben in der Bestellung – die dort ausgewiesene Bestellnummer, die Pflichtfelder der elektronischen 
Rechnungsanforderung und die erforderlichen steuerlichen Angaben enthalten; für alle wegen der 
Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Verkäufer verantwortlich, soweit er 
nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.

6.4    Die Ordnungsmäßigkeit einer Rechnung ist bei Beträgen von brutto größer als 250 € nur dann her-
gestellt, wenn sie den Leistungserbringer und -empfänger mit jeweils kompletter Anschrift sowie die 
Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer, das Ausstellungsdatum, die Rechnungs-
nummer, den Leistungs-/Liefergegenstand, den Leistungs-/Lieferzeitpunkt, Nettobetrag, Mehrwert-
steuerbetrag und Bruttobetrag oder den Grund der Steuerbefreiung enthält. In jedem Fall ist auf der 
Rechnung die SAP-Bestellnummer des Käufers anzugeben. 

6.5    Rechnungen von brutto kleiner als 250 € müssen hingegen lediglich Name und Anschrift des 
Rechnungsausstellers, das Ausstellungsdatum, den Leistungs-/Liefergegenstand, den Bruttobetrag so-
wie den Steuersatz in Prozent enthalten. In jedem Fall ist auf der Rechnung die SAP-Bestellnummer 
des Käufers anzugeben. 

6.6    Ergänzend gilt, soweit zutreffend, die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen 
Aufträgen  

7. Gefahrübergang 

7.1    Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen.

7.2    Jegliche Gefahr geht erst nach Ablieferung der Ware am Erfüllungsort auf den Käufer über.

7.3    Der Verkäufer ist verpflichtet, auf allen Rechnungen, Versandpapieren und Lieferscheinen exakt die SAP-Bestellnummer des Käufers anzugeben; unterlässt der Verkäufer dies, so sind die dadurch entstehenden Verzögerungen in der Bearbeitung nicht vom Käufer zu vertreten.

8. Fertigungsprüfungen – Endkontrollen – Gewicht

8.1    Der Käufer behält sich vor, während der Fertigung und vor der Lieferung die Qualität des verwen-
deten Materials, Maß- und Mengengenauigkeit und sonstige Qualität der hergestellten Teile sowie die 
Einhaltung der sonstigen Vorschriften der Bestellung im Werke des Verkäufers zu prüfen.

8.2    Hat sich der Käufer eine Endkontrolle des fertig gestellten Liefergegenstandes im Werk des Ver-
käufers durch den Käufer und/oder durch einen vom Käufer beauftragten Dritten vorbehalten, so ist 
dem Käufer bzw. dem beauftragten Dritten die Bereitschaft zur Endkontrolle schriftlich, spätestens 14 
Tage vorher, mitzuteilen.  Im Falle der Endkontrolle durch einen beauftragten Dritten hat der Verkäufer 
dem Käufer das Kontrollergebnis unverzüglich, spätestens mit den Versandpapieren, zuzuleiten.

8.3    Die Kosten für Fertigungsprüfungen und Endkontrollen gehen zu Lasten des Verkäufers mit Aus-
nahme der Kosten für das vom Käufer entsandte Personal. 

8.4    Die Fertigungsprüfung und die Endkontrolle 
entbinden den Verkäufer nicht von seinen Erfüllungsverpflichtungen.  

8.5    Für die Gewichtsermittlung gelten die von den verantwortlichen Mitarbeitern des Käufers auf den 
Werkswaagen des Käufers ermittelten Eingangsgewichte (unter Einbeziehung der gesetzlich vorge-
schriebenen Toleranzen). Soweit ein Verwiegen beim Käufer nicht möglich ist, gelten die bahnamtli-
chen, auf den Frachtbriefen nachgewiesenen oder bei LKW-Anlieferungen die von einer öffentlichen 
Waage ermittelten Gewichte. Ist ein Verwiegen des Liefergegenstandes nicht möglich, so hat der Ver-
käufer das Liefergewicht nachzuweisen.

8.6    Auf evtl. benötigte Werkszeugnisse für die betreffende Lieferung wird innerhalb der Bestellung
hingewiesen bzw. dies explizit aufgeführt. Die Entlohnung dieser Leistung (Werkszeugnisse) muss im 
jeweiligen Angebotspreis enthalten sein. Es wird keine separate Entlohnung gewährt. 

9. Beschaffenheit und Sachmängelhaftung 

Fertigungsprüfungen, Endkontrollen, Gewicht

9.1    Die Ware muss die vom Käufer vorgegebenen Eigenschaften oder Merkmale als vereinbarte Be-
schaffenheitsmerkmale zwingend aufweisen. Bedenken des Verkäufers gegen die vom Käufer vorge-
gebenen Eigenschaften oder Merkmale sind dem Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

9.2    Die Waren müssen den jeweils in Betracht kommenden geltenden gesetzlichen Unfallverhü-
tungsvorschriften, VDE-Vorschriften, den anerkannten Regeln der Technik sowie sonstigen gesetzli-
chen Vorschriften entsprechen.

9.3    Soweit in der Bestellung keine weitergehenden Anforderungen festgelegt werden, sind die Lie-
fergegenstände in handelsüblicher Güte und, soweit DIN, VDE, VDI, DVGW oder ihnen gleichzuset-
zende Normen bestehen, in Übereinstimmung mit diesen zu liefern. Die Liefergegenstände sind so her-
zustellen oder zu liefern, dass sie am Tag der Lieferung den vom Käufer mitgeteilten Einsatzbedingun-
gen sowie den am Einsatzort geltenden gesetzlichen Bestimmungen genügen.

9.4    Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen dem Käufer ungekürzt zu; in jedem Fall ist der Käu-
fer berechtigt, vom Verkäufer nach seiner Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sa-
che innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Der Ort der Nacherfüllung ist der vereinbarte Erfüllungs-
ort. Das Recht auf Rücktritt, vor allem im Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung sowie Schadenser-
satz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

9.5    Der Käufer ist berechtigt, auf Kosten des Verkäufers die Mangelsbeseitigung selbst vorzuneh-
men, wenn der Verkäufer mit der Nacherfüllung im Verzug ist. 

9.6    Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, soweit nicht die 
zwingende Bestimmung der §§ 445b, 478 Abs. 2 BGB eingreift. 

9.7    Die übrigen Bestimmungen des gesetzlich vorgesehenen Lieferregresses sowohl im Rahmen des 
Verbrauchsgüterkaufs als auch davon unabhängig bleiben unberührt.  

9.8    Für nachgebesserte oder ersetzte Liefergegenstände beginnt die Verjährung neu zu laufen. 

9.9    Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Minderung und zum Schadensersatz statt der Leistung 
steht dem Käufer zu, wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer einmal gesetzten angemessenen Frist 
die Nacherfüllung erfolgreich vorgenommen hat. Eine Fristsetzung ist insbesondere entbehrlich, 
wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder dem Verkäufer die Nacherfüllung nicht mög-
lich ist.

9.10    In dringenden Fällen, insbesondere bei der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr 
unverhältnismäßig großer Schäden ist der Käufer berechtigt, einen mangelhaften Liefergegenstand 
auf Kosten des Verkäufers auszubessern oder auf seine Veranlassung hin von Dritter Seite Ersatz zu 
beschaffen. 

9.11    Der Käufer ist berechtigt, auch bei unerheblichen Sachmängeln Minderung und Schadensersatz 
statt der Leistung zu verlangen sowie vom Vertrag zurückzutreten.  

9.12    Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf Identitäts-, Quantitäts- und offensichtliche äu-
ßerliche Transportschäden zu prüfen; weitergehende Eingangskontrollpflichten bestehen nicht. 
Die Rüge ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zehn Arbeitstagen gerechnet ab Wareneingang 
oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung beim Verkäufer eingeht. Eine vom Käufer erklärte Rüge 
bezieht sich stets auf die gesamte Lieferung, soweit nicht erkennbar lediglich Einzelteile betroffen sind. 

10. Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz 

10.1    Erfüllt der Verkäufer die übernommenen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann 
der Käufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurücktreten 
und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. 

10.2    Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag steht dem Käufer insbesondere dann zu, wenn der Ver-
käufer seine Obliegenheiten gemäß Ziff. 2.2 Satz 1, 2.4 und 2.6 verletzt.

10.3    Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht für den Käufer auch dann, wenn der Verkäufer seine 
Zahlungen einstellt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. 

10.4    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund - auch von Dauerschuldver-
hältnissen - bleibt unberührt. 

10.5    Sofern der Käufer von Dritten auf Schadensersatz aus zwingendem Recht in Anspruch genommen 
wird, hat der Verkäufer den Käufer auf erste Anforderung insoweit freizustellen, als er auch unmittel-
bar haftet und dem Käufer im Innenverhältnis zum Ausgleich verpflichtet ist.  

10.6    Der Verkäufer ersetzt dem Käufer zudem alle Aufwendungen, die dem Käufer wegen einer Verlet-
zung der in Ziff. 10.1 dieser Einkaufsbedingungen vereinbarten Pflicht entstehen.

11. Abtretungsverbot, Subunternehmer

11.1    Rechte und Pflichten des Verkäufers aus dem Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung des Käu-
fers nicht abtretbar oder übertragbar. Das Gleiche gilt für die Vorausabtretung zukünftiger Ansprüche. 

11.2    Für Vorausabtretungen im Rahmen eines Eigentumsvorbehaltes von Vorlieferanten des Ver-
käufers wird hiermit die Zustimmung mit der Maßgabe erteilt, dass eine Aufrechnung auch mit nach 
schriftlicher Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderungen zulässig ist.

11.3    Die Beauftragung eines Subunternehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des 
Käufers. 

12. Verletzung von Schutzrechten

12.1    Der Verkäufer übernimmt die Gewähr dafür, dass die von ihm gelieferten Waren keine in- oder 
ausländischen gewerblichen oder sonstigen Schutzrechte verletzen. Der Verkäufer stellt den Käufer 
wegen der Verletzung dieser Obliegenheit von sämtlichen Schadensersatz- oder sonstigen Ansprü-
chen, die gegenüber dem Käufer insofern geltend gemacht werden, auf erste Anforderung im Innen-
verhältnis frei. 

13. Verpackung, Versand

13.1    Der Verkäufer haftet für geeignete Verpackung. War für die Verpackung ausdrücklich eine ge-
sonderte Vergütung vereinbart, ist der Käufer berechtigt, das Versandmaterial an die Anschrift des 
Verkäufers unter Rückbelastung von 2/3 des Verpackungswertes zurückzusenden. Der Rückversand er-
folgt für den Käufer frachtfrei an die vom Käufer vorgeschriebene Empfangsstelle. Die Versandart 
wird vom Käufer bestimmt. Trägt der Käufer die Kosten des Versandes, so ist die Lieferung unter Be-
rücksichtigung der Dringlichkeit des Falles auf dem preisgünstigen Weg zu befördern.

13.2    Versandanzeigen sind in 3-facher Ausfertigung, für jede Empfangsstelle getrennt, sofort nach 
Abgang jeder einzelnen Lieferung einzureichen. Jeder Sendung ist ein Packzettel in neutraler Form bei-
zufügen. In den Versandpapieren sind die SAP-Bestellnummern des Käufers anzugeben. Liegen dem 
Käufer bei Eingang des Liefergegenstandes keine ordnungsgemäßen Versandpapiere vor oder sind 
die SAP-Bestellnummern des Käufers in den Versandpapieren nicht richtig angegeben, so gehen alle 
dadurch anfallenden Mehrkosten zu Lasten des Verkäufers. Der Käufer ist in diesen Fällen auch berech-
tigt, die Entgegennahme der Lieferung auf Kosten des Verkäufers zu verweigern.

13.3    Ist dem Käufer die Entgegennahme des Liefergegenstandes infolge höherer Gewalt oder sonsti-
ger außerhalb des Willens des Käufers liegender Umstände, einschließlich Arbeitskämpfe, unmöglich 
oder unzumutbar, ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer eine andere Empfangsstelle zu nennen.

14. Compliance-Klause

14.1    Der Verkäufer verpflichtet sich zur Einhaltung des Supplier Code of Conduct des Käufers, der wirk-
samer Bestandteil des Vertrages ist und dem Verkäufer unter www.hilgmbh.de/ein-
kauf/supplier-code-of-conduct zugänglich ist.  

14.2    Der Verkäufer sichert insbesondere zu, das Übersenden von Geschenken oder sonstigen Zu-
wendungen an Mitarbeitende der HIL oder diesen nahestehenden Personen zu unterlassen. Gleiches 
gilt für den Abschluss von Geschäften mit Mitarbeitenden der HIL oder diesen nahestehenden Perso-
nen, die ein auffälliges, insbesondere nicht marktübliches Missverhältnis zwischen Leistung und Ge-
genleistung aufweisen. 

14.3    Der Verkäufer verpflichtet sich, alle für die Erbringung der vertraglichen Leistung relevanten Ge-
setze, Verordnungen, Regeln, Produktanforderungen und sonstigen Vorschriften einzuhalten. Ferner 
versichert der Verkäufer, über angemessene innerbetriebliche Verfahren zu verfügen, um insbeson-
dere die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Kartellrechts, der Korruptions- und Geld-
wäschebekämpfung, der Ausfuhrkontrollverpflichtungen, des Datenschutzes, des Verbotes der Kin-
der- und Zwangsarbeit, der Arbeitsrechte, der Arbeitsgesundheit und -sicherheit sowie des Umwelt-
schutzes während der Dauer der Vertragsbeziehung der Parteien zu gewährleisten.

14.4    Der Käufer ist zur außerordentlichen Kündigung des den Lieferungen/Abrufen zugrundeliegen-
den Rahmenvertrages berechtigt, soweit Mitarbeiter oder Beauftragte des Verkäufers einen entspre-
chenden Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen begehen. Dies gilt ungeachtet einer Zure-
chenbarkeit des Verstoßes auf das Unternehmen des Verkäufers. Darüber hinaus ist der Verkäufer 
dem Käufer zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

15. Geheimhaltung

15.1    Der Verkäufer verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Ein-
zelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behan-
deln. 

15.2    An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Mustern, Modellen und ähnlichen Unterlagen und 
Gegenständen sowie Datenträgern behält sich der Käufer alle Urheber- und Eigentumsrechte vor. Sie 
sind Dritten gegenüber geheim zu halten und ausschließlich für den Käufer zu verwenden; nach Ab-
wicklung der Bestellung sind sie dem Käufer unaufgefordert und kostenfrei zurückzugeben. Auf die Zif-
fern 2.2 fortfolgende dieser Einkaufsbedingungen wird ergänzend verwiesen.

15.3    Unterlieferanten sind vom Verkäufer entsprechend zu verpflichten. Auf die Ziffern 2.2 fortfol-
gende dieser Einkaufsbedingungen wird ergänzend verwiesen. 

15.4    Der Verkäufer darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers mit der Geschäftsver-
bindung werben.

16. Mindestlohngesetz

16.1    Der Verkäufer verpflichtet sich zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes.

16.2    Der Verkäufer verpflichtet sich, auch bei seinen Zulieferern und sonstigen Leistungserbringern sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes eingehalten werden.

16.3    Der Verkäufer stellt den Käufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursache bzw. 
Grund in der Verletzung von Bestimmungen des Mindestlohngesetzes beim Verkäufer, bei Zuliefe-
rern des Verkäufers oder bei Leistungserbringern des Verkäufers (insbesondere aus vorgelagerten 
Liefer- und Leistungsketten) haben.

16.4    Schuldhafte Verstöße des Verkäufers gegen die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes 
und/oder der Verpflichtung aus 16.2 berechtigen den Käufer zur fristlosen und entschädigungslosen 
Beendigung der Geschäftsbeziehung(en) mit dem Verkäufer. 

17. Produkthaftung, Freistellung, Versicherungsschutz

17.1    Soweit der Verkäufer für einen Produktfehler oder die Verletzung gesetzlicher/behördlicher Si-
cherheitsvorschriften verantwortlich ist, hat er den Käufer von etwaigen Schadensersatzansprüchen 
Dritter auf erstes schriftliches Anfordern freizustellen.  

17.2    Entsprechendes gilt, soweit Produktfehler auf Leistungen von Vorauftragnehmern oder Subunter-
nehmern des Verkäufers zurückzuführen sind. 

17.3    Der Verkäufer ist verpflichtet, sich ausreichend gegen Produkthaftung versichert zu halten und dies 
dem Käufer auf Verlangen jederzeit schriftlich unverzüglich nachzuweisen; das betrifft insbesondere 
schriftliche Bestätigung(en) des Versicherers des Verkäufers. 

17.4    Darüber hinaus hat der Käufer Anspruch auf Erstattung aller Aufwendungen, die dem Käufer in-
folge von Rückrufaktionen entstehen, deren Ursache in Produktfehler(n) und/oder der Verletzung ge-
setzlicher und/oder behördlicher Sicherheitsvorschriften liegen, die in der Sphäre des Verkäufers 
liegen.

17.5    Über Art und Umfang von Rückrufaktionen wird der Verkäufer den Käufer, soweit möglich und 
zumutbar, zuvor unterrichten.

17.6    Im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht unterstützt der Verkäufer den Käufer bei Rückrufak-
tionen, deren Ursache bzw. Grund der Sphäre des Verkäufers zuzurechnen sind.

18. Sonstiges

18.1    Erfüllungsort für Lieferungen ist der vom Käufer angegebene Ort, bei Fehlen einer solchen An-
gabe der Sitz des Käufers.  

18.2    Erfüllungsort für Zahlungen ist Bonn. 

18.3    Ist der Verkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtli-
ches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder 
mittelbar ergebenden Streitigkeiten Bonn. Der Käufer ist jedoch berechtigt, den Verkäufer auch an sei-
nem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. 

18.4    Für die Abwicklung von Verträgen auf Grundlage dieser Einkaufsbedingungen gilt ausschließlich 
deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.  

18.5    Der Verkäufer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Käufer befugt, seine 
Rechtsbeziehung zum Käufer in Bezug auf seinen Status als Verkäufer zu Werbezwecken zu benutzen.

18.6    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, 
so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist 
dann durch eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, mit der Sinn und Zweck dieser Einkaufsbe-
dingungen in möglichst gleicher Weise erreicht werden.

I. Ein klares JA zum freien und fairen Wettbewerb

Die HIL GmbH steht für transparente wettbewerbliche Verfahren unter Wahrung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Sie fördert dies in der Überzeugung, dass nur in einem ehrlichen Wettbewerb das beste Material zu wirtschaftlichen Preisen für die Bundeswehr ausgesucht wird. Das ist die Verantwortung der HIL GmbH gegenüber den Soldatinnen und Soldaten sowie gegenüber den Steuerzahlern.

Wir verstehen die Einhaltung des Vergaberechts als fundamentalen Bestandteil unserer Kultur. Es stärkt unsere Widerstandskraft gegen jeden Versuch einer unangemessenen Einflussnahme – von außen und von innen.

 

II. Ein klares NEIN zu Korruption

Korruption jedweder Art toleriert die HIL GmbH nicht. Sie führt zu sachfremden Entscheidung und kann das Leben der Soldatinnen und Soldaten gefährden. Die HIL GmbH tritt Korruption durch nachhaltige Prävention und eine konsequente Sanktionierung von Fehlverhalten entschlossen entgegen.

Wir leisten mit persönlicher Integrität und Haltung unseren Beitrag dazu, dass Korruption in der HIL GmbH keinen Raum findet.

 

III. Ein deutliches Bekenntnis zum Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Die Grundrechte sind der HIL GmbH Verpflichtung. Datenschutz steht dem unternehmerischen Erfolg nicht entgegen, vielmehr ermöglicht erst der rechtmäßige Umgang mit personenbezogenen Daten der HIL GmbH die nachhaltige Erfüllung des Auftrags.

Datenschutz schützt Menschen, nicht Daten. In diesem Bewusstsein handeln wir.

 

IV. Sicherheit im Umgang mit sensiblen Gütern im In- und Ausland

Die HIL GmbH hat im Alltag Verantwortung für Waffen, Kriegswaffen, Sprengstoffe und andere sensible Güter. Weil hiervon besondere Gefahren ausgehen, ist der Umgang gesetzlich geregelt. Dies gilt besonders für die Fälle, in denen die HIL GmbH Ihre Leistungen für die Bundeswehr im Ausland erbringt. Hier gelten die Vorgaben des nationalen und internationalen Rechts zur Exportkontrolle. Das Exportkontrollrecht ist ein wichtiges Instrument bundesdeutscher Außen- und Sicherheitspolitik im europäischen und internationalen Verbund zur Wahrung des Friedens, der Freiheit und Sicherheit. Wichtigstes Ziel ist, eine Bedrohung der Bundesrepublik Deutschland oder seiner Bündnispartner durch konventionelle Waffen und Massenvernichtungswaffen zu verhindern. Die HIL GmbH, die Geschäftsführung und alle Beschäftigten bekennen sich zu diesen Zielen und richten ihr Handeln daran aus.

Wir werden dem Vertrauen gerecht, das in jeden von uns gesetzt wird. Die für die HIL GmbH geltenden Regeln kennen wir und halten diese penibel ein.

 

V. Einige Worte zum Umgang mit sensiblen Informationen

Die HIL GmbH verarbeitet hochsensible Informationen. Die digitale Vernetzung stellt dabei besondere Anforderungen an alle Beschäftigten. Alle der HIL GmbH anvertrauten oder sonst bekanntgewordenen Informationen werden mit einem hohen Maß an Sorgfalt vertraulich behandelt. Hierzu gehört insbesondere, dass Informationen vor einem unberechtigten Zugriff durch Dritte sorgfältig geschützt sind.

Durch unseren verantwortungsbewussten Umgang mit Informationen leisten wir unseren Beitrag für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.

 

VI. Leitprinzip der gleichberechtigten Betriebsverfassung

Die HIL GmbH unterhält und pflegt eine an Mitwirkung und Mitbestimmung durch sämtliche Sozialpartner orientierte Betriebsverfassung. Das Handeln der Betriebsparteien ist von gegenseitigem Verständnis und Respekt geprägt.

Wir erfüllen das gesetzliche Leitbild einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohl von Unternehmen und Beschäftigten.

 

VII. Anforderung an Geschäftspartner

Wir erwarten und fordern von unseren Geschäftspartnern unbedingte Rechtstreue. Geschäftspartner sollten vergleichbare Grundsätze auf der Grundlage des anwendbaren Rechts und anerkannter Werte aufstellen und deren Einhaltung nachhaltig sicherstellen.

Wir möchten nur mit Geschäftspartnern Verträge eingehen, die ein gleiches Verständnis von unseren Werten und Handlungsmaximen haben und für diese auch einstehen.