LkSG

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die HIL GmbH steht als Partner der Bundeswehr zu ihrer besonderen Verantwortung:

Unsere Ziele erreichen wir integer und rechtskonform. Die Achtung der Menschenwürde und die freiheitlich demokratische Grundordnung sind für uns nicht verhandelbar. Diskriminierung und Extremismus haben bei uns keinen Platz. Verstößen gegen unsere Werte treten wir entschlossen entgegen. Sollten Sie Hinweise auf entsprechende Verstöße haben, steht Ihnen dafür unser Hinweisgebersystem zur Verfügung.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten sind mehr als nur eine gesetzliche Anforderung, sie sind Ausdruck unserer unternehmerischen Verantwortung. Über das Beschwerdeverfahren können sämtliche Hinweise auf mögliche Gesetzes- und/oder Regelverstöße einschließlich menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken oder Verletzungen gemeldet werden. In unserer Verfahrensordnung ist das Beschwerdeverfahren festgehalten. Hier können Sie nachvollziehbar und transparent sehen, welche Schritte erfolgen, nachdem Sie einen Hinweis abgegeben haben.


Beschwerdeverfahren bei der HIL GmbH nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG)

Das Beschwerdeverfahren steht allen Beschäftigten und externen Dritten zur Verfügung. Gemeldet werden können mögliche Gesetzes- und/oder Regelverstöße oder Beschwerden, bezogen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen. Diese können sowohl den eigenen Geschäftsbereich betreffen als auch die Lieferkette.

Über folgende Beschwerdekanäle sind wir zu erreichen:

Per Telefon:
Compliance Hinweis Hotline
+49 (0)162 905 16 18 (Mailbox)

Persönlicher Ansprechpartner aus der Abteilung Compliance
+49 (0228) 4463 3203 (männlicher Ansprechpartner)
+49 (0228) 4463 3205 (weibliche Ansprechpartnerin)

Per E-Mail:
Compliance(at)hilgmbh.de

Per Brief:
HIL GmbH Abteilung Compliance / Nachhaltigkeit
Josef-Wirmer-Str. 2-8
53123 Bonn

Persönlich:
Sie können Ihren Hinweis auch persönlich abgeben. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin über compliance(at)hilgmbh.de

Jeder Hinweis wird von der Abteilung Compliance / Nachhaltigkeit entgegengenommen. Die Bearbeitung folgt den gesetzlichen Vorgaben und räumt dem Schutz des redlichen Hinweisgebers Priorität ein. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilung Compliance sind ausgebildet und geschult. Sie sind unparteiisch, fachlich weisungsfrei und zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sofern es zur Aufklärung des Hinweises erforderlich sein sollte, werden interne oder externe Experten hinzugezogen.

Die Identität des Hinweisgebers und der sonstigen im Hinweis genannten Personen bleibt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gewahrt. Als redlicher Hinweisgeber werden Sie durch das Gesetz geschützt. Aufgrund der Hinweisabgabe dürfen Ihnen keinerlei Nachteile entstehen. Erleiden oder befürchten Sie aufgrund der Hinweisabgabe Nachteile, melden Sie dies bitte umgehend, damit wir entsprechend reagieren können.

5.1 Eingangsbestätigung
Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Eingang Ihres Hinweises eine Eingangsbestätigung. Ihnen wird eine Ansprechperson benannt, die während des Beschwerdeverfahrens zuständig ist und für Ihre Rückfragen zur Verfügung steht. Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten.

5.2 Prüfung der Beschwerde
Nach Eingang des Hinweises wird durch die Abteilung Compliance / Nachhaltigkeit geprüft, ob der Hinweis in den Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens fällt und Anhaltspunkte bietet, um eine Untersuchung durchführen zu können. Sollte der Hinweis nicht unter den Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens fallen, wird der Hinweisgeber darüber informiert.

5.3 Klärung des Sachverhaltes
Die Abteilung Compliance / Nachhaltigkeit erörtert, soweit möglich, mit dem Hinweisgeber den Sachverhalt. Die Abteilung Compliance / Nachhaltigkeit untersucht umfassend selbst oder zieht unter Wahrung des Vertraulichkeitsgrundsatzes und des Datenschutzes interne oder externe Experten zur Untersuchung hinzu. Steht nach erfolgter Sachverhaltsaufklärung und Untersuchung fest, dass kein Verstoß gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten im eigenen Geschäftsbereich und bei Zulieferern vorliegt, wird das Beschwerdeverfahren beendet.

5.4 Maßnahmen ergreifen
Liegen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen vor, werden angemessene Abhilfemaßnahmen ergriffen. Dabei wird, soweit möglich und zweckmäßig, der Hinweisgeber einbezogen.

5.5 Informationen an den Hinweisgeber
Sie erhalten innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung eine Rückmeldung von uns. Die Rückmeldung informiert Sie über den Abschluss des Verfahrens und enthält eine kurze Zusammenfassung des Ergebnisses. Auf der Grundlage der Untersuchung wird ein Vorschlag zur Ergreifung von Maßnahmen erarbeitet. Die vereinbarten Maßnahmen werden dann umgesetzt und nachverfolgt.

Eine Rückmeldung erhalten Sie auch dann, wenn die Untersuchung ergeben hat, dass kein Verstoß gegen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken oder Verletzungen vorliegt. Sollte die Untersuchung noch nicht abgeschlossen sein, erhalten Sie von uns einen Zwischenbescheid.

HIL GmbH-Verfahrensordnung zum Download & Ausdruck