Hinweisgeberportal
Die HIL GmbH steht als Partner der Bundeswehr zu ihrer besonderen Verantwortung:
Unsere Ziele erreichen wir integer und rechtskonform. Die Achtung der Menschenwürde und die freiheitlich demokratische Grundordnung sind für uns nicht verhandelbar. Diskriminierung und Extremismus haben bei uns keinen Platz. Verstößen gegen unsere Werte treten wir entschlossen entgegen. Sollten Sie Hinweise auf entsprechende Verstöße haben, steht Ihnen dafür unser Hinweisgebersystem zur Verfügung.
Der Prozess des Hinweisgeberschutzes ist darauf ausgerichtet, eine vertrauliche und sichere Umgebung zu schaffen, in der Hinweisgeber ohne Angst vor Konsequenzen wichtige Informationen melden können.
Die Bearbeitung der Hinweise erfolgt dabei seit jeher unabhängig und absolut vertraulich sowie ausschließlich durch fachkundiges Personal der Abteilung Compliance, so dass Hinweisgeber aufgrund der Abgabe des Hinweises keine Nachteile zu befürchten haben.
Hinweis melden:
Interne Meldemöglichkeiten
Compliance Hinweis Hotline:
+ (49) 162 9051618 (Mailbox)
Persönlicher Kontakt:
+ (49) 228 – 4463 - 3205 (weibliche Ansprechpartnerin)
+ (49) 228 – 4463 - 3200 (männlicher Ansprechpartner)
E-Mail:
compliance(at)hilgmbh.de
Per Post:
HIL GmbH
Stabsstelle Compliance
Josef-Wirmer-Straße 2-8
53123 Bonn
Meldeformular
Die mit * (Sternchen) markierten Felder sind Pflichtfelder.
Wünschen Sie eine Kontaktaufnahme, füllen Sie alle erforderlichen Felder aus. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung von uns.
Beachten Sie hierzu bitte auch die Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems der HIL GmbH.
Für den Fall, dass Sie Ihren Hinweis anonym abgeben wollen, versichern wir Ihnen, dass unser System keine IP-Adressen oder andere Identifikationsmerkmale speichert.
Bitte beachten Sie:
Anonyme Hinweise müssen für uns als außenstehende Personen nachvollziehbar sein!
Wir benötigen einen Sachverhalt den wir bewerten können (Wer hat was, wann, wo getan?). Bedenken Sie, dass wir bei einem anonymen Hinweis keine Nachfragen stellen können. Ein anonymer Hinweis kann also nur dann weiter bearbeitet werden, wenn der Sachverhalt nachvollziehbar ist und Ansatzpunkte für interne Ermittlungen bietet. Ist dies nicht der Fall, kann Compliance den Vorgang nicht verfolgen. Angaben wie z.B. "In der Zentrale wird gemobbt" oder "In der NDL XY läuft Korruption" sind daher nicht zielführend.
Ombudsperson
Sie können sich zudem auch an unsere externen Rechtsanwälte der Kanzlei FS-PP Berlin wenden. Unsere Ombudspersonen sind zusätzliche Ansprechpartner und stellen sicher, dass Ihr Anliegen in der von Ihnen gewünschten Form an die Stabsstelle Compliance weitergegeben wird – auf Wunsch auch anonym.
Kanzlei FS-PP Berlin
Telefon: +49 30 31 86 85 933
ombudsperson-hil(at)fs-pp.de
www.fs-pp.de/Ombudspersonen_HIL
Externe Meldestellen
Neben den internen Anlaufstellen und Meldekanälen der HIL GmbH stehen Hinweisgebenden auch externe Meldekanäle zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link des Bundesamtes für Justiz.